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Fristerstreckung Steuererklärung
Die Steuererklärung ist im Normalfall bis 31. März des laufenden Jahres einzureichen.
Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen? Dann können Sie eine Fristverlängerung beantragen.
Beachten Sie, dass eine Fristverlängerung höchstens bis zum 30. November des aktuellen Jahres möglich ist.
Fristerstreckungsgesuche müssen vor dem 31. März des Steuerjahres eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
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| Anleitung zur eFristverlaengerung (PDF, 584.87 kB) | Download | 0 | Anleitung zur eFristverlaengerung |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steueramt | 044 789 72 88 | Kontaktformular |
