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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sichern Rentnerinnen und Rentnern das Existenzminimum durch Bedarfsleistungen. Anspruch haben Personen, die eine Rente der AHV, der IV oder eine Hilflosenentschädigung bekommen oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld beziehen (Merkblatt Ergänzungsleistungen). Für die Antragstellung und die Klärung des Anspruches auf Ergänzungsleistungen (EL) wenden Sie sich an die Dienststelle Sozialversicherungen.
Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter:
Aufgrund der Revision der Zusatzleistungsverordnung des Kantons Zürich, treten ab 1. Januar 2025 Neuerungen für Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Zusatzleistungen zur AHV in Kraft. So wollen der Kanton Zürich und die Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Dies, auch wenn sie nicht in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Bis spätestens Ende 2026 gibt es in jeder Zürcher Gemeinde eine sogenannte Bedarfsbescheinigungsstelle. In der Stadt Wädenswil nimmt bereits ab Februar 2025 die Stadt Wädenswil - Infostelle Betreuung und Pflege diese Aufgabe wahr. Die Infostelle klärt zusammen mit Ihnen den Unterstützungsbedarf.
Welche Unterstützung wird finanziert?
- Unterstützung im Haushalt
- Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Transporte zu Mittagstischen und Tages- und Nachtheimen
- Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und entlastet werden müssen
- Hilfsmittel, wie zum Beispiel Notrufsysteme, Rollatoren
- Betreuung in Tages- und Nachtheimen
- Begleitung und Beratung, um persönliche Kontakte zu pflegen
Weitere Informationen finden Sie hier: Umsetzungshilfe Zusatzleistungsverordnung | Kanton Zürich
Hier erfahren Sie mehr zum Thema:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialversicherungen | 044 789 72 50 | Kontaktformular |
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Name | Beschreibung |
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